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Unterricht

  • Unterrichtszeiten

    Unterrichtszeiten / Stundenraster:

    Öffnung des Schulgebäudes
    (für SchülerInnen)
    ab 07.50

    Offener Anfang: JG. 5-7
    08.00 - 08.15

    1./2. Stunde
    08.15 - 09.45

    1. Pause
    09.45 - 10.05

    3./4. Stunde
    10.05 – 11.35

    2. Pause
    11.35 - 11.55

    5./6. Stunde
    11.55 – 13.25

    SEK I: Mittagspause
    (7. Stunde + Pause)
    13.25 - 14.20

    SEK II: 7. Stunde
    13.35 - 14.20

    8./9. Stunde
    14.20 - 15.50

  • Pausenregelungen

    Pausenregelungen

    1. Alle Schüler*innen gehen in den Pausen (kleine Pausen, Mittagspause) nach draußen auf die Pausenhöfe
    2. Der Aufenthalt in den Klassen- und Kursräumen sowie auf den Gängen ist nicht gestattet
    3. Auf den Höfen dürfen die Schüler*innen ihre Masken absetzen sowie essen und trinken

    Regenpause

    1. Eine Regenpause wir jeweils von einem Mitglied der Schulleitung kurz vor Beginn der Pause durch eine Durchsage angekündigt.
    2. Schüler*innen der Sek I bleiben alle in ihren Klassenräumen.
    3. Schüler*innen der Sek II bleiben alle in ihren Kursräumen.
    4. Die Türen der Klassen- und Kursräume werden geöffnet, um der Wandelaufsicht Einsicht in die Räume zu gewähren.
    5. Für den Kioskbetrieb in den kurzen Pausen gelten die gestaffelten Zeiten zur Essensversorgung (1. Pause Jg 5-7, 2. Pause Jg 8-10).
    6. In der Mittagspause gelten ebenfalls die gestaffelten Zeiten zur Essensversorgung.
    7. In der MiPa gehen die Schüler*innen in ihre Klasse, sobald sie ihr Mittagessen beendet haben.
    8. Der Aufenthalt auf den Gängen und Fluren ist nur erlaubt, um in die Mensa oder zur Toilette zu gehen.
    9. Sollte es während der Pause anfangen zu regnen, gibt es eine Durchsage während der Pause. Die Schüler*innen verlassen dann umgehend die Pausenhöfe. Es gelten die gleichen Regelungen wie oben beschrieben.
  • Hitzefrei Regelung

    Hitzefrei Regelung

    Baustelle
    wird aktualisiert…..

    Lesen Sie bitte dazu den Elternbrief

  • Lehrpläne

    Im Internen-Bereich

  • Ergänzungsstunden

    Ergänzungsstunden ab Klasse 9

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    Elternbrief

  • Leistungsdifferenzierung

    Leistungsdifferenzierung

    Leitfaden für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu bzw. ihren Wechsel zwischen den Ebenen der Leistungsdifferenzierung in den Fächern:

    "Englisch, Mathematik, Deutsch und Chemie"

    1. Ausgangslage
    Der Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie findet spätestens ab Klasse 9 in nach Leistungsstand getrennten differenzierten Kursen auf zwei Ebenen statt (Erweiterungs- und Grundkurs).
    Doch bereits vorher beantragt der Fachlehrer / die Fachlehrerin die Zuweisung zu einer den Schülerleistungen entsprechenden Anforderungsebene.
    Dabei muss er/ sie gesetzliche Grundlagen sowie weitere Kriterien beachten, die die Schule selbst festlegen kann.
    Die unterrichtenden Lehrpersonen stimmen in der Zeugniskonferenz gemeinsam über den Antrag ab.
    Während die gesetzlichen Grundlagen im Schulgesetz und in der APO SI eindeutig formuliert sind, erscheint es notwendig, die schulinternen Grundlagen klarer zu definieren.
    Dies soll zum einen dem Fachlehrer sowie der Zeugniskonferenz helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, zum anderen soll es die Entscheidung für Schüler und Eltern transparent machen
    2. Gesetzliche Grundlagen
    APO SI, § 19, Absatz 4
    (4) Der Unterricht in Fachleistungskursen auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurse, Erweiterungskurse) beginnt in Mathematik und in Englisch in Klasse 7, in Deutsch in Klasse 8 oder in Klasse 9, in einem der Fächer Physik oder Chemie in Klasse 9.
    Die Entscheidungen trifft die Schulkonferenz.
    Die obere Schulaufsichtsbehörde kann abweichend von Satz 1, für die Klassen 9 und 10 mit Zustimmung des Ministeriums, eine andere Unterrichtsorganisation zulassen.

    VV zur APO SI, § 19, Absatz 4
    19.4.1 Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder einen Erweiterungskurs oder die Zuweisung zu einer Anspruchsebene entscheidet die Klassenkonferenz. Unabhängig davon, ob der leistungsdifferenzierte Unterricht in Form der Binnendifferenzierung oder in Kursen äußerer Fachleistungsdifferenzierung erfolgt, ist die Entscheidung im Zeugnis festzuhalten.

    Die Aufnahme in einen Erweiterungskurs oder die Zuweisung zu einer Erweiterungsebene setzt mindestens befriedigende Leistungen voraus.

    19.4.2 Bei der Bildung von Kursen ist darauf zu achten, dass Grund- und Erweiterungskurse jeweils eine angemessene Leistungsbandbreite aufweisen. Die Klassenkonferenz prüft jeweils am Schuljahresende, im Einzelfall auch am Ende des Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist.
    19.4.3 Am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 ist der Wechsel des Kurses nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
    19.4.4 Widersprechen die Eltern der Zuweisung zu einem Erweiterungskurs oder zur Erweiterungsebene, rät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Eltern, dem Beschluss der Klassenkonferenz zu folgen; danach entscheiden die Eltern.

    Widersprechen die Eltern der Zuweisung zu einem Grundkurs, entscheidet die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der von den Eltern vorgetragenen Gesichtspunkten.

    3. Die Fachleitungsdifferenzierung an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
    Die CvO-Gesamtschule differenziert in der Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch und Chemie wie folgt:




    3.1. im Fach Englisch
    Im 7. Jahrgang werden alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Zeugniskonferenz am Ende des 6. Jg.‘s nach den Vorschlägen der Fachlehrer/innen einer differenzierten Anforderungsebene (Grundebene und Erweiterungsebene) zugewiesen, aber noch im Klassenverband unterrichtet. Zur Verfügung stehende Personalressourcen werden für eine Zwei-Lehrer-Besetzung zur Entwicklung binnendifferenzierten Fachunterrichts eingeplant.
    Die äußere Fachleitungsdifferenzierung in getrennten Grund- und Erweiterungskursen beginnt ab dem 8. Jahrgang.

    3.2. im Fach Mathematik
    Im 7. Jahrgang werden alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Zeugniskonferenz nach den Vorschlägen der Fachlehrer/innen zum zweiten Schulhalbjahr einer differenzierten Anforderungsebene (Grundebene und Erweiterungsebene) zugewiesen.
    Der Unterricht im Fach Mathematik wird im 7. und 8. Jahrgang jedoch binnendifferenziert mit beiden Anforderungsebenen (G-Ebene und E-Ebene) in klassenübergreifenden Kleingruppen erteilt, d.h. vorbehaltlich der personellen Ressourcen der Schule werden aus zwei Klassen drei Kleingruppen gebildet.
    Ab dem 9. Jahrgang erfolgt eine äußere Differenzierung in leistungsbezogenen Kursen (G-Kurse und E-Kurse)

    3.3. im Fach Deutsch
    Im Fach Deutsch werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband bis einschließlich Jahrgang 8 unterrichtet.
    Mit dem Wechsel in den 9. Jahrgang werden alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Zeugniskonferenz nach den Vorschlägen der Fachlehrer/innen einer differenzierten Anforderungsebene (Grundebene und Erweiterungsebene) zugewiesen
    Der Unterricht findet ab dem Jahrgang 9 in äußerer Differenzierung statt, d.h. in getrennten Grund- und Erweiterungskursen.

    3.4. im Fach Chemie
    Im Fachbereich der Naturwissenschaftlichen Fächer wird das Unterrichtsfach Chemie ab dem 9. Jahrgang differenziert auf Grund- und Erweiterungsebene unterrichtet. Eine Aufteilung in zwei separate Kursgruppen wird realisiert, sobald ausreichend Fachlehrer in der Aufbauphase der Schule zur Verfügung stehen.

    3.5. Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
    In den integrativen Klassen des „Gemeinsamen Lernens“ wird für die nach dem
    Bildungsgang des Förderschwerpunktes „Lernen“ zieldifferent zu unterrichtenden
    Schüler/innen ein Unterrichtsangebot auf der Anforderungsebene „Förderebene“ (F-Ebene) eingerichtet. Dieses findet in der Regel innerhalb des binnendifferenzierten Klassen- bzw. Kursunterrichts statt oder, bei äußerer Differenzierung, im Grundkurs.
    Der Fachunterricht in diesen Klassen und Kursen wird möglichst im Zwei-Lehrer-Unterricht (Doppelbesetzung) erteilt.


    4. Die Entscheidung über Zuweisung zu den Anforderungsebenen
    Die Entscheidung über die Zuweisung bzw. den Wechsel trifft die Zeugniskonferenz, in der alle unterrichtenden Lehrpersonen die Gesamtentwicklung des Schülers / der Schülerin in den Blick nehmen, die aktuelle Leistung diskutieren und auf dieser Basis gemeinsam beraten, welche Anforderungsebene für den betroffenen Schüler angemessen und für die Leistungsentwicklung auf seiner weiteren schulische Laufbahn förderlich ist.
    Die Entscheidungen über die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler erfolgt unabhängig von der strukturellen Umsetzung der Fachleistungsdifferenzierung in Form von externer oder interner Differenzierung (getrennter Kursunterricht oder binnendifferenzierter Klassenunterricht)
    Bei dieser Entscheidungsfindung spielen verschiedene Kriterien eine Rolle:
    Die aktuelle Leistung in den differenzierten Fächern drückt sich aus in den Noten, die für das Zeugnis die Mitarbeit im Fach sowie die Ergebnisse der verschiedenen Überprüfungsformate widerspiegeln.


    4.1. Erstzuweisung zur E - oder G - Anforderungsebene

    Die Klassenkonferenz betrachtet im Rahmen der Zeugniskonferenz das Gesamtbild der Schüler unter der Fragestellung: Kann davon ausgegangen werden, dass der Schüler/die Schülerin aufgrund individueller Schlüsselqualifikationen im Bereich des Arbeitsverhaltens in der Lage sein wird, die erweiterten Anforderungen zu erfüllen?
    Die fachliche Qualifikation wird berücksichtigt durch einen Blick auf das kontinuierliche Leistungsvermögen des Schülers / der Schülerin während des zurückliegenden Schuljahres.
    Wird die Gesamtleistung mit „befriedigend“ oder besser bewertet, ist davon auszugehen, dass der Schüler / die Schülerin die Anforderungen der Leistungsdifferenzierungsebene E bewältigen kann.
    Wird die Gesamtleistung mit „ausreichend“ oder schlechter bewertet, ist davon auszugehen, dass der Schüler / die Schülerin die Anforderungen der Leistungsdifferenzierungsebene G deutlich besser bewältigen wird als die Anforderungen der Leistungsdifferenzierungsebene E.
    Im Rahmen der Beratungen zur Entscheidungsfindung entfaltet die erteilte Zeugnisnote keine zwangsläufig bindende Wirkung für die Zuweisung.
    Bei der Note „befriedigend“ sollte eine Zuweisung zum E-Kurs dann erfolgen, wenn der Schüler/ die Schülerin nach Einschätzung des Fachlehrers mindestens vier der folgenden Kriterien 1-6 sowie die beiden Kriterien 7-8 „erfüllt“ oder „weitgehend erfüllt“. Bei der Entscheidung über einen geplanten Kurswechsel vom G-Kurs in den E-Kurs oder vom E-Kurs in den G-Kurs sind diese Kriterien immer anzuwenden.




    4.2. Wechsel der Anforderungsebene

    Die Klassenkonferenz prüft jeweils am Schuljahresende, im Einzelfall auch am Ende des Schulhalbjahres, ob ein Wechsel der Anforderungsebene oder des Kurses erforderlich ist. (Quelle: APO SI)
    Haben sich die Schülerleistungen auf der Anforderungsebene
    G stabil verbessert oder auf der Anforderungsebene
    E dauerhaft verschlechtert, berät die Klassenkonferenz auf Antrag des Fachlehrers über einen Wechsel und fällt die entsprechende Entscheidung im Rahmen der Zeugniskonferenz. Er wird im Zeugnis des Schülers / der Schülerin als geänderte Zuweisung dokumentiert.
    Ein Wechsel von der G-Ebene auf die E-Ebene ist möglich, wenn in dem betreffenden Fach mindestens die Note gut erreicht worden ist. Mit dem Erreichen der Note gut ist kein Anspruch auf einen Wechsel in den E-Kurs verbunden.
    Umgekehrt wechselt in der Regel ein Schüler/ eine Schülerin am Ende des Schuljahres vom E-Kurs in den
    G-Kurs, wenn die Leistungen nicht mehr ausreichend sind. Mit dem Erreichen der Note ausreichend oder besser ist in der Regel ein Anspruch auf Verbleib im
    E-Kurs verbunden.

    Die Eltern/Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf freiwilligen Wechsel
    (nur) von der Anforderungsebene E (E-Kurs) auf die Anforderungsebene G (G-Kurs) beantragen. Sodann findet ein Gespräch zur Schullaufbahnberatung mit dem Schüler/der Schülerin und seinen/ihren Eltern statt. Dabei werden die Eltern umfassend informiert über die Konsequenzen in Hinblick auf den Schulabschluss und nachfolgende Ausbildungsgänge.
    Die Zuweisung zu den Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung erfolgt zu Beginn eines Schuljahres und gilt in der Regel für das gesamte Schuljahr. Eine Umstufung zum Schulhalbjahr ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Über diese Ausnahmen entscheidet die Zeugniskonferenz.
    Die letzte Möglichkeit zum Wechsel des Kurses ist der Übergang von Klasse 9 zu Klasse 10. Nach dem ersten Halbjahr der Klasse 10 ist kein Wechsel des Kurses mehr möglich.

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