Grundsätzlich tritt die Hitzefreiregelung in Kraft, wenn der WDR morgens um 07:00 Uhr für den aktuellen Tag Höchsttemperaturen von mindestens 28 Grad vorhersagt.
Statt der üblichen Hitzefrei-Regelung kommt das Kurzstundenraster zur Anwendung.
Hintergrund ist, dass bei Hitzefrei immer die gleichen Stunden am Nachmittag ausfallen, während bei einer Kurzstundenregelung alle Stunden – und damit auch alle Fächer – gleichermaßen betroffen sind.
Außerdem ist inzwischen auch für die Schüler:innen der Oberstufe eine Hitzefreiregelung möglich, so dass für die Sek I und für die Sek II einheitlich verfahren werden kann.
Das Kurzstundenraster kommt nur an den regulären Langtagen, also Montag, Mittwoch und Donnerstag zur Anwendung.
An Dienstagen und Freitagen erfolgt der Unterricht nach normalem Stundenplan.
In der Pause nach der 4. Stunde können die Schüler*innen in die Mensa gehen, um sich mit Brötchen etc. zu versorgen (Kioskbetrieb).
Um 13:00 Uhr (nach der 9. Stunde) ist Gelegenheit zum Mittagessen in der Mensa.