Antrag
• Während des Auslandaufenthaltes muss der Schüler/die Schülerin eine Schule im Gastland besuchen. Die Bescheinigung über den regelmäßigen Schulbesuch muss der Schulleitung nach Rückkehr aus dem Ausland vorgelegt werden.
• Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, etwaige Defizite, die aufgrund der Beurlaubung auftreten, eigenverantwortlich auszugleichen, um wieder erfolgreich in der gewählten Jahrgangsstufe mitarbeiten zu können.
• Ausländische Bildungsnachweise werden nicht anerkannt.
• Wenn die Schüler*in einen Teil oder die gesamte EF durch einen Auslandsaufenthalt ersetzt, wird diese Zeit auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet, die maximal 4 Jahre beträgt. Die Schüler*in steigt also mit dem zweiten Jahr in die Oberstufe in Deutschland ein.
• Möchte eine Schüler*in die EF im Ausland überspringen, müssen die Leistungen Ende der 10 jeweils eine Note besser sein, als für die Fachoberschulreife mit Qualifikation gefordert, also alle im Bereich „gut“ und besser.
• Hilfreich ist auch das „Merkblatt für Auslandsaufenthalte“ unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/
• Bitte verabreden Sie vor dem Wiedereinstieg in der Carl-von-Ossietzky Gesamtschule in jedem Fall ein Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung, damit wir die Rückkehr gut vorbesprechen können.