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Anmeldungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schuljahr 2025/26

Informationsabend

beendet

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, 

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer inklusiven Gesamtschule und möchten Sie über die Anmeldung für das neue Schuljahr informieren.
Diese Informationen sind wichtig, wenn Ihr Kind in Klasse 4 sonderpädagogisch gefördert wird und diese Förderung auch in Klasse 5 fortgesetzt werden soll.

Die Anmeldungen finden vom 10. bis 14. Februar 2025 statt.
Die Unterlagen müssen bis zum 14.Februar in der Schule vorliegen. 

Zum Halbjahr erhalten Sie vom Schulamt der Stadt Köln einen Brief, in dem die nächstgelegene Gesamtschule aufgelistet ist. 

Wenn Sie dieses Schreiben haben, wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat oder nehmen per Email mit Herrn Liesenfeld Kontakt auf, um einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Für die Anmeldungen zu inklusiven Schulplätzen führt Herr Liesenfeld persönliche Gespräche. Bitte melden Sie sich per E-mail mit Ihrer Rückrufnummer, um einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen können Sie auch über das Sekretariat einen Termin vereinbaren.
Wichtig: Um einen inklusiven Schulplatz zu erhalten, muss Ihr Kind ein AO-SF Verfahren durchlaufen und von der Schulaufsicht einen bestätigten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, Ihr Kind für die regulären Schulplätze anzumelden.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit (siehe unten).

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Kontakt zu Herr Liesenfeld

Herr Liesenfeld wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte die Unterlagen erst danach einreichen!

Sekretariat:

Frau Schmitz
Mo. - Fr.

Frau Lackmann
Mo. Mi. Do.

Öffnungszeiten:

Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
08:00 - 15:00
08:00 - 12:00
08:00 - 15:00
08:00 - 15:00
08:00 - 12:00

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

Original-Anmeldeschein der Stadt Köln: Jedes Kind erhält mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse einen Anmeldeschein für eine weiterführende Schule.(Keine Kopie!!!)

Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform

das Zeugnis des 3. Schuljahres (Kopie!)

das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 (Kopie!)

ein Passfoto des Kindes (bitte den Namen auf der Rückseite aufschreiben)

Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen

das Anmeldeformular unserer Schule  / (Bitte ausfüllen und ausdrucken)

Nachweis Masernimpfschutz (Kopie des Impfpasses)

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen (Bitte ausdrucken, ausfüllen und Unterschreiben )

NUTZUNGS Vereinbarung und DATENSCHUTZ Rechtliche Informationen

EINWILLIGUNG in die Nutzung von Plattformen

EINWILLIGUNG Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten

EINWILLIGUNG Einrichtung Konten


Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht von Bedeutung!


Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert.


Ab wann erfahre ich, ob mein Kind aufgenommen/abgelehnt wurde?

Mitteilung der Aufnahmeentscheidung:

Eine Rückmeldung erfolgt schriftlich. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat ab.
Die Unterlagen müssen abgeholt werden. Sie werden nicht versendet.

Was passiert, wenn mein Kind nicht aufgenommen wurde?

Bei einer Absage senden wir die Anmeldeunterlagen per Post zurück.
Sie können am Aufnahmeverfahren der Gymnasien, Haupt- und Realschulen teilnehmen.


Ab dem 24.Februar bis zum 7.März 2025 können Sie am Aufnahmeverfahren der Gymnasien, Haupt-, Real- und Förderschulen teilnehmen. 


Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln Sekundarstufe I" Schuljahr 2025/26
GU-Konzept CvO Gesamtschule
Inklusion in 80 Sekunden erklärt

© Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Köln
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