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Die Schule ist offen für die Aufnahme von Kindern mit verschiedenen Förderschwerpunkten aus dem städtischen Einzugsbereich der Schule:
• Förderschwerpunkt „Lernen“ • Förderschwerpunkt „Soziale und emotionale Entwicklung“ • Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ • Förderschwerpunkt „Sprache“ • Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ • Förderschwerpunkt „Sehen“ • Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ • Schüler mit „Autismus-Spektrum-Störung“
Zielsetzungen des Gemeinsamen Lernens:
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf verbleiben in der Regel die sechs Schuljahre der Sekundarstufe I in ihrer jeweiligen Jahrgangsklasse mit folgenden Zielsetzungen:
• um ihr Recht wahrnehmen, am Lernen der Mitschüler ihrer Klasse teilzuhaben, indem sie entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen individuell und sonderpädagogisch gefördert werden; • um eine realistische Einschätzung eigener Fähigkeiten zu erreichen, ihre Einschränkungen wahrzunehmen, aber auch ihre Chancen zu ergreifen und ihre Interessen zu entwickeln, • um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen und Zukunftsperspektiven in beruflicher und lebenspraktischer Hinsicht zu entwickeln • um am Unterricht und am sozialen Geschehen in ihrer jeweiligen Klasse und in der gesamten Schule zu einem möglichst großen Anteil teilzunehmen und es aktiv mit zu gestalten • um ihre Beeinträchtigungen beim Lernen anzunehmen oder zu überwinden durch Stärkung ihres Selbstwertgefühls – auch im Umgang mit der Behinderung – und ihr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
Unterrichtsorganisation in Klassen mit gemeinsamem Unterricht
▪ Lernen in der Gesamtklasse ohne besondere Hilfen ▪ Lernen in der Gesamtklasse mit Unterstützung (z.B. Schreibhilfen, Lesehilfen, differenzierte Ziele, Aufgabenstellungen, Anforderungen) ▪ Zeitweiliges Lernen in einer Fördergruppe zum gleichen Thema wie in der Gesamtklasse (z.B. Rücksicht nehmen auf das langsamere Lerntempo oder das Bedürfnis nach handlungsorientiertem Lernen, die Geräuschempfindlichkeit ...) – dabei erfolgt ein Austausch zwischen den Gruppen (voneinander lernen) ▪ Lernen in gemischten Projektgruppen zu einem bestimmten Thema ▪ Differenzierung in Kleingruppen in den Hauptfächern, wenn SuS auf einem niedrigeren Anforderungsniveau lernen und/oder viel persönliche Unterstützung, Übung oder Erklärung benötigen zeitweise Beratungsstunden, um anschließend selbständig mit differenziertem Unterrichtsmaterial in der Gesamtklasse zu lernen ▪ in Einzelfällen Einzelunterricht oder Einzelberatung, um die Lösung spezieller Probleme zu unterstützen
Unterrichtsplanung
Die Planung von (integrativem) „Gemeinsamen Unterricht“ beinhaltet inhaltliche und methodische Entscheidungen auf der Grundlage der verschiedenen Richtlinien und Lehrpläne. Ziel ist das gemeinsame Lernen und Miteinander der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe. Der Unterricht, die Erziehung sowie die individuelle und die sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler orientieren sich sowohl an den Vorgaben der Gesamtschule als auch der jeweiligen Förderschule sowie an den besonderen Bedingungen des Gemeinsamen Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für ihren entsprechenden Bildungsgang (allgemeine Schule, Lernen oder Geistige Entwicklung) sowie den besonderen Bedürfnissen für ihren Förderschwerpunkt (siehe unter Aufnahme) unterrichtet (§ 37 Abs. 2 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und fortgeschrieben (§ 19 Abs. 6 AO-SF), Sie legen für einen zu vereinbarenden Zeitraum die individuellen Förderbereiche fest, formulieren realistische Ziele und beschreiben die (sonder-)pädagogischen Maßnahmen, die dem Anspruch der Schüler auf Lernen und Teilhabe gerecht werden. Grundlage dieser Förderplanung bildet eine Diagnose des Ist-Stands in den verschiedenen Fächern und Förderbereichen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Bildungsgang Lernen gefördert werden, können so in eine Lernstufe eingestuft werden, die ein individuelles Lernen auf ihrem Niveau ermöglicht.
Inklussion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess.
Seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 und ihrer Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag 2009 orientiert sich die Bildungspolitik des Landes NRW Schritt für Schritt an der Leitidee der „Inklusion“. Diese Schulentwicklung ….
• basiert auf einer inklusiven Wertehaltung • zielt auf einen gesamtgesellschaftlichen Prozess • spürt Barrieren auf und nutzt Ressourcen • blickt auf die gesamte Einrichtung, nicht auf einzelne Kinder • realisiert sich in Partizipation aller Beteiligten einer Schulgemeinde • zielt in Richtung Bildung im Sinne der Menschenrechte Vgl. “Index für Inklusion” Mel Ainscow/ Tony Booth 2000)
Inklusion ist eine Leitidee, ein Nordstern, an dem wir die Navigation unseres Schulentwicklungsprozesses orientieren und dem wir uns immer weiter annähern, selbst wenn wir ihn nie vollständig erreichen können.
Inklusion in 80 Sekunden erklärt
Inklusion mit Hürden
Wir möchten nicht, das Sie ungefragt unsere Seiten ausdrucken.