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Schulregeln

Leitgedanke

Unsere Schule ist eine Lebens- und Lerngemeinschaft, in der sich alle Beteiligten um Rücksicht, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis für andere bemühen. Bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten verzichten alle auf die Anwendung sowohl verbaler als auch körperlicher Gewalt. Meinungen dürfen in Ruhe und frei geäußert werden, sofern sie nicht die Rechte anderer verletzen. Wir wollen uns gegenseitig fair und gerecht behandeln und auf diese Weise eine Atmosphäre schaffen, in der jede und jeder sich wohlfühlen kann und zum Lernen angeregt wird. Dazu gehört auch, dass wir in angemessener Kleidung in der Schule erscheinen. Wir wollen nicht, dass sich jemand ausgegrenzt fühlt, deswegen sprechen wir im Umgang miteinander eine Sprache, die alle verstehen.


1. Unser Unterricht

1. Wir respektieren, dass
- alle Schülerinnen und Schüler das Recht haben, ungestört zu lernen.
- die Lehrerinnen und Lehrer das Recht haben, ungestört zu unterrichten.

2. Wir kommen pünktlich zum Unterricht.

3. Bei Fehlen der Lehrerin/des Lehrers informieren wir nach zehn Minuten die Schulleitung.
Diese Aufgabe übernimmt unser/e Klassensprecher/in.

4. Für die notwendigen Arbeitsmaterialien eines Faches sind wir selbst verantwortlich.

5. Um eine angenehme Lehr- und Lernatmosphäre zu schaffen, verhalten wir uns im Unterricht so, dass sich niemand gestört, belästigt oder gefährdet fühlt.

2. Unser Schulgelände und Schulgebäude

1. Damit wir uns alle wohl fühlen, halten wir unsere Schule sauber. Jede(r) von uns ist mitverantwortlich für den Zustand unserer Schule. Wir verlassen alle Räume, Flure und den Schulhof in ordentlichem Zustand. Aus diesen Gründen ist auch das Kaugummikauen auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

2. Unsere Schule und ihre Einrichtungen sind nicht unser Privateigentum. Damit so viele Schülergenerationen wie möglich von dieser Einrichtung profitieren können, sorgen wir dafür, dass nichts beschädigt oder zerstört wird.
Im Falle einer unbeabsichtigten Beschädigung haften wir dafür und sorgen für eine Reparatur bzw. für den Ersatz des beschädigten Gegenstandes.

3. Vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn verhalten wir uns im Gebäude oder im Klassenraum ruhig, drängeln und schubsen nicht, weil Klassenräume und Flure während des gesamten Schultages „Ruhezonen“ sind. Ballspiele sowie das Benutzen von Roller-Skateboard oder Scooter sind im Gebäude nicht gestattet. Auf dem Schulhof finden Ballspiele (mit den Klassenbällen) nur in den dafür vorgesehenen Spielzonen statt. Im Falle von Streitigkeiten unter Mitschülern
sprechen wir in den Pausen die anwesenden Streitschlichter/innen an.

4. Die Nutzung von multimedialen Geräten (Handy, iPod, MP3-Player,…) ist während der gesamten Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulpersonal können diese bei Verstoß einsammeln. Vor dem Betreten des Schulgeländes werden diese Geräte ausgeschaltet und in der Schultasche aufbewahrt. Erst nach dem Verlassen des Schulgeländes am Ende des Schultages dürfen die Geräte wieder eingeschaltet werden.

5. Schulfremden ist der Zutritt zum Schulgebäude und Schulgelände verboten.
Wir beachten, dass Schulfremde nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat Zutritt zum
Schulgebäude/Schulgelände haben.

3. Unsere Gesundheit

Wir sehen es u.a. als unsere Aufgabe an, unsere Schülerschaft im Sinne der Gesundheits-erziehung langfristig zu selbstverantwortlicher und gesundheitsorientierter Lebensführung zu erziehen und zu motivieren.
Aus diesem Grunde bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern neben dem Sportunterricht unterschiedliche Sport- und Bewegungsangebote, betreiben Suchtprävention, gestalten Aufklärungsangebote durch Fachkräfte, usw.
Nicht nur durch Lernangebote in den Fächern Naturwissenschaften und Hauswirtschaft sondern auch durch pädagogische Maßnahmen in unserem Schulalltag zielen wir darauf ab, unsere Schülerschaft zur gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung anzuhalten.

Aus den oben genannten Gründen halten wir unsere Schülerinnen und Schüler dazu an, möglichst wenig Süßgetränke, Süßigkeiten, Chips o.ä. zu konsumieren.

Verstöße gegen unsere Schulordnung

Uns ist bewusst, dass bei Verstößen gegen die geltenden Regeln der Hausordnung oder bei Störung des Zusammenlebens der Schülergemeinschaft wir zur Verantwortung gezogen werden.

A. Als Folge unseres Fehlverhaltens können wir u.a. zur Erledigung folgender Aufgaben herangezogen werden:
- Übernahme sozialer Dienste für die Schülergemeinschaft
- Reparaturdienste zur Wiederherstellung beschädigter Gegenstände
- Nachholen von Versäumnissen in Form von Überstunden
- Ausarbeiten von Referaten bzw. Vorträgen
- …

B. Um die Gemeinschaft zu schützen, müssen bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die geltenden Regeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes § 53 weitere erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.

Fazit:

Für das Gelingen des Zusammenlebens in unserer Schule tragen wir alle die Verantwortung – geh‘ mit guten Vorbild voran.
© Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Köln
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