Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://cvo-gesamtschule.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten/Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben der BITV NRW und der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollumfänglich barrierefrei:
- PDF-Dokumente: PDF-Dateien (z. B. Download-Formulare, Termine der Klassenarbeiten) sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Wir arbeiten daran, neue Dokumente schrittweise barrierefrei bereitzustellen.
- Videos: Eingebundene Videos enthalten derzeit überwiegend keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS): Auf dieser Internetseite werden derzeit keine Informationen oder Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt. Begründung: Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Videos in Deutscher Gebärdensprache für sämtliche Inhalte unserer Schulwebsite stellt für unsere Schule eine unverhältnismäßige finanzielle und organisatorische Belastung dar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. August 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 24. August 2026 überprüft.
Barrieren melden
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Wenn Sie eine Barriere melden möchten, kontaktieren Sie bitte die Redaktion der Schulwebsite der CvO-Gesamtschule. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage den Namen der betreffenden Internetseite und beschreiben Sie das Problem möglichst genau.
Kontaktformular
Sie können die Barriere über das Kontaktformular melden.
Ombudsstelle / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle ist der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zugeordnet. Sie versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail-Adresse: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internetseite: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW kontrolliert regelmäßig Webseiten und Apps öffentlicher Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, die Einhaltung aller gesetzlichen Standards zur Barrierefreiheit landesweit sicherzustellen.
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Internetseite: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
