Informationen zur CvO

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule.

Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit ihr Kind nicht mit dem PKW in die Schule. Fahrrad oder KVB bieten hier gute Alternativen.

Sollte es nicht möglich sein, dass ihr Kind die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, bitten wir darum, nicht in die Sackgasse der Ossietzky-Straße hineinzufahren. Nach 50 m befindet sich auf der Straße eine Schranke. Es gibt dort keine Wendemöglichkeit. Bitte nutzen Sie zur „Entladung“ und zum Abholen Ihrer Kinder die PKW-Buchten auf der Longericher Straße zwischen dem Kreisverkehr zur Schule und der Bahnunterführung.

Quellenvermerk CC BY 4.0: © GeoBasis-DE / BKG 2026 CC BY 4.0, Screenshot bearbeitet

Förderverein

Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule hat einen aktiven Förderverein. Dieser unterstützt die Schule ideell und finanziell oder auch mal ganz praktisch. Der Förderverein leistet einen sehr wichtigen Beitrag für die Schule und ist auf Mitglieder angewiesen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Fördervereins.

Handynutzung im Unterricht

An der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule stellt der Besitz eines Handys keine Voraussetzung für die Teilnahme am digitalen Unterricht dar. Dafür hat die Schule I-Pads für alle Schüler*innen im Vorrat, die im Bedarfsfall vom jeweiligen Fachlehrer*in an die Schüler*innen einer Klasse ausgeteilt werden.

Handyregelung

Auf dem gesamten Schulgelände der CvO ist den Schüler*innen die Nutzung der Handys untersagt. Eine Ausnahme bilden die Schüler*innen der Oberstufe, die ihre Handys in ihren Freistunden und Pausen zur Erledigung ihrer Aufgaben nutzen dürfen. Probeweise dürfen die Schüler*innen in den freien Lernzonen der Sek II (A-Trakt 2.OG) ihr Handy für Unterrichts- oder private Zwecke (in den Pausen) nutzen. Darüber hinaus dürfen Schüler*innen der Sek II in ihren Freistunden sowohl in der Bibliothek als auch in der Mensa ihr Handy für Recherchezwecke nutzen. Im restlichen Schulgebäude gilt auch für Schüler*innen der Sek II das Handyverbot.

Wird ein*e Schüler*in mit Handynutzung „erwischt“, muss das Handy abgegeben werden. Vor Abgabe darf die/ der Schüler*in einen „Notruf“ an die Eltern absetzen, in denen sie/ er mitteilt, dass das Handy für den Rest des Schultages abgegeben werden muss. Das Handy kann am selben Schultag um 15:50 h (Langtag) bzw. 13:25 h (Kurztag) im Sekretariat von den Eltern abgeholt werden. Alternativ wird es dem Besitzer am nächsten Schultag ausgehändigt.

Hitzefrei

Die Hitzefrei-Regelung an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule tritt in Kraft, sobald der WDR morgens um 7 h für den Tag eine Temperatur von 28°C und mehr voraussagt.

Damit alle Fächer an diesem Tag unterrichtet werden, wurde das Kurzstundenprinzip eingeführt, das eine Reduzierung der Unterrichtsstunden von 90 auf 60 Minuten vorsieht. Die Schüler*innen der Sek II bekommen für die ausgefallenen 30 Minuten Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden müssen.

Die Unterrichtszeiten sehen dann wie folgt aus:

UnterrichtsblockSchulstundeUhrzeit von – bis
1. Block1. + 2. Stunde8:15 – 9:15
2. Block3. + 4. Stunde9:20 – 10:20
Pause10:20 – 10:50
3. Block5. + 6. Stunde10:55 – 11:55
4. Block8. + 9. Stunde12:00 – 13:00
5. Block10. + 11. Stunde13:10 – 14:10

Homepage

Auf der Homepage finden Sie wichtige Informationen.

Klassenfahrten

Die Klassenfahrten finden an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule wie folgt statt:

Jahrgang 5:

Die letzten 3 Schultage vor den Osterferien.

Jahrgang 8:

Die letzten 3-5 Schultage vor den Herbstferien.

Jahrgang 10:

Die letzten 5 Schultage vor den Herbstferien.

Jahrgang 11:

Die letzten 3 Schultage vor den Herbstferien.

Im Schuljahr 2022-23 gab es keine Kennenlernfahrt. Stattdessen wurden diese Tage genutzt, um Tagesausflüge mit Teambuilding Maßnahmen durchzuführen, um die ehemaligen CvOG-Schüler*innen und die neu hinzugekommenen Schüler*innen zusammenzuführen.

Jahrgang 13:

Die letzten 5 Schultage vor den Herbstferien.

Kommunikationswege bei Problemen

In der unterstehenden Aufstellung finden Sie jeweils das Problem sowie die Stufen für ihre Lösung.

Einzelne*r Schüler*in hat Probleme mit einem/r Lehrer*in

  1. Stufe: Fachlehrer*in
  2. Stufe: Abteilungsleitung
  3. Stufe: Schulleiter*in

Schüler*innengruppe hat Probleme mit einzelnem Lehrer*in

  1. Stufe: Fachlehrer*in oder Tutor*innen → Klassenrat, u.U. mit Fachlehrer*in
  2. Stufe: Klassenpflegschaft → Abteilungsleitung
  3. Stufe: Schulleiter*in

Streit unter Schüler*innen

  1. Stufe: Streitschlichter*innen / Tutor*innen / Jahrgangsleiter*innen
  2. Stufe: Beratungsteam
  3. Stufe: Abteilungsleitung

Streit in Pausen

  1. Stufe: Aufsichtsführende Lehrkraft
  2. Stufe: Siehe „Streit unter Schüler*innen“
  3. Stufe: –

Mobbing unter Schüler*innen

  1. Stufe: Tutor*innen → Klassenrat / Jahrgangsleiter*innen
  2. Stufe: Beratungsteam / Abteilungsleitung
  3. Stufe: Schulleiter*in, Ordnungsmaßnahme

Gewalt gegen Schüler*innen von Schüler*innen

  1. Stufe: Tutor*innen / Stufenleiter*innen → Abteilungsleitung
  2. Stufe: ORDNUNGSMASSNAHME
  3. Stufe: –

Schüler*innen haben Probleme mit Abläufen, Strukturen in der Schule

  1. Stufe: Tutor*innen / Jahrgangsleitung / SV
  2. Stufe: Schulleitung und/oder Schulkonferenz
  3. Stufe: –

Schüler*innen haben Schulangst, Probleme im Elternhaus, psychische Probleme

  1. Stufe: Beratungsteam, Sozialpädagoge, Tutor*innen / Jahrgangsleiter*innen
  2. Stufe: Jugendamt, Schulpsychologischer Dienst
  3. Stufe: –

Beschwerde gegen Noten

  1. Stufe: Fachlehrer*in
  2. Stufe: Schulleitung → Zeugniskonferenz
  3. Stufe: Schulaufsicht (Verwaltungsakt)

Beschwerde gegen Ordnungsmaßnahmen

  1. Stufe: Schulleiter*in
  2. Stufe: Schulaufsicht (Verwaltungsakt)
  3. Stufe: –

Mittagspause

Ab Jahrgang 9 dürfen die Schüler*innen in der Mittagspause das Schulgelände mit schriftlicher Zustimmung der Eltern verlassen.

MS-Teams

MS-Teams wird an der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule zur Kommunikation zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen genutzt. Hier gibt es Aufgaben, wichtige Informationen, aber auch Fragen können hier an die Lehrkraft gestellt werden. Die Schüler*innen sind verpflichtet, ihren Account regelmäßig auf neue Nachrichten zu prüfen.

Das Passwort wird allen neuen Schüler*innen von ihren jeweiligen Klassenlehrer*innen/ Jahrgangsstufenleiter*innen innerhalb der ersten Wochen nach Schuljahresbeginn zur Verfügung gestellt.

Musikklasse

Die Schüler*innen der Musikklassen verpflichten sich bis einschließlich Klasse 7 ein Instrument zu spielen.

Notbetreuung

Wird der Unterricht an den Langtagen (Mo, Mi, Do) früher als vorgesehen beendet (z.B. wegen Unterrichtsentfall, Hitzefrei o.ä.), werden Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern durch eine Notbetreuung bis zum regulären Unterrichtsende (15:50 h) betreut. Diese Regelung entfällt ab Jahrgang 7.

Pause

In der Pause stehen den Schüler*innen der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule die beiden Pausenhöfe zur Verfügung. Gleichzeitig darf das Erdgeschoss mit den Sitzmöglichkeiten im B-Trakt genutzt werden, sowie die Bibliothek.

Pausenaufsicht

Auf jedem Schulhof befindet sich in jeder Pause eine Pausenaufsicht.

Schließfächer

Diese sind über die Firma Eurobox buchbar. Alle Eltern der neuen 5er Jahrgänge erhalten hierzu eine Information mit der Infomappe von der Schulleitung.

Schranke

Die Schranke in der Ossietzky-Straße ist geschlossen. Die Zufahrt zum Schulgelände ist nur dem Lehrpersonal, den Mitarbeiter*innen der Schule sowie den Lieferdiensten möglich. Siehe weitere Information in der Rubrik Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW.

Sek I und II

Die Sek I umfasst die Klassen 5-10, die Sek II die Klassen 11 (EF), 12 (Q1) und 13 (Q2).

Terminplan

Der Jahresterminplan ist auf der Homepage unter Termine einsehbar. Hier finden Sie neben Terminen für Elternarbeit (Schulpflegschaftssitzungen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen) auch Termine, an denen die Schüler*innen verkürzten Unterricht (z. B. Teamtage, Thementage, Quartalskonferenzen, Zeugniskonferenzen, Elternsprechtage, Weiberfastnacht, Zeugnisausgabe) oder gar unterrichtsfrei (z.B. Pädagogischer Tag, beweglicher Ferientag, Rosenmontag) haben.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über anstehende Termine.

Unterrichtsausfall

Wird der Unterricht an den Langtagen (Mo, Mi, Do) früher als vorgesehen beendet (z.B. wegen Unterrichtsentfall, Hitzefrei o.ä.), werden Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern durch eine Notbetreuung bis zum regulären Unterrichtsende (15:50 h) betreut. Diese Regelung entfällt ab Jahrgang 7.

Vertretungsplan

Der Vertretungsplan wird für zwei Schultage erstellt. Die Schulleitung ist bemüht, den Vertretungsplan täglich bis spätestens kurz vor 8:00 h in KIKS hochzuladen. Hier können die Schüler*innen dann ihre Vertretungs- oder Ausfallstunden sehen.

Vertretungsunterricht

Vertretungsunterricht wird nur in den Klassen 5-10 erteilt. In der Oberstufe gibt es keinen Vertretungsunterricht mehr; der Unterricht entfällt hier.

Grundsätzlich ist die Schule bemüht, Vertretungsunterricht in der Sek I fachbezogen zu vertreten. Gelingt dies nicht, wird innerhalb der Lehrkräfte eines Jahrgangs geprüft, ob hier eine Vertretung übernommen werden kann. Je nach Personalsituation ist aber auch dies nicht immer möglich.

Es gibt Anweisungen, dass die Schüler*innen an ihren vorhandenen Arbeitsplänen/ Aufgaben weiterarbeiten sollen. Es kann bei Abwesenheit einer Lehrkraft auch vorkommen, dass diese Aufgaben über Teams an die Schüler*innen geschickt werden. Die Schüler*innen sind verpflichtet, regelmäßig ihren Teams-Account nach
Nachrichten zu prüfen.